Der Natural Resources Defense Council erklärt, jüngste Untersuchungen des Generalstaatsanwalts von West Virginia und eines Ausschusses des US-Repräsentantenhauses zielten darauf ab, Umweltorganisationen einzuschüchtern und ihre Interessenvertretung einzuschränken. Der Bericht wurde von Mitchell Bernard, dem Chefjustiziar von NRDC, verfasst und von CleanTechnica veröffentlicht.

Der Generalstaatsanwalt von West Virginia leitete auf der erklärten Grundlage eines möglichen Verbraucherbetrugs eine Untersuchung gegen NRDC und mehrere andere Organisationen ein. Nach Angaben von NRDC hinterfragte die Untersuchung Aussagen der Organisation, wonach die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Klimawandel beiträgt. Der Generalstaatsanwalt erließ eine Vorladung, mit der Mitteilungen aus den vorangegangenen zehn Jahren angefordert wurden, darunter interne Strategiematerialien, Stellungnahmen zu Regulierungsfragen, Schriftwechsel mit Partnern und Wissenschaftlern, Gespräche über Spenden sowie Entwürfe von Veröffentlichungen.

NRDC bereitete gemeinsam mit Democracy Forward eine Klage vor einem Bundesgericht vor. Darin wurde argumentiert, die Vorladung verletze die durch den Ersten Verfassungszusatz geschützten Rechte der Organisation. NRDC zufolge teilte die Organisation dem Generalstaatsanwalt am 22. Oktober mit, dass sie eine Klage einreichen wolle; etwas mehr als zwei Stunden später wurde die Vorladung zurückgezogen.

Der Ausschuss für natürliche Ressourcen des Repräsentantenhauses sandte im September gesondert Schreiben an NRDC und 18 weitere Umweltorganisationen. Darin forderte er Dokumente zu deren Klagepraktiken sowie zur Nutzung gesetzlicher Bestimmungen an, die es erfolgreichen Parteien ermöglichen können, Anwaltskosten erstattet zu bekommen. NRDC zufolge beliefen sich die Gebühren aus den im Schreiben des Ausschusses genannten Fällen in den vergangenen fünf Haushaltsjahren auf 0,112 Prozent des Betriebsbudgets der Organisation.

Bernard argumentiert, die Gerichtsverfahren der Organisation dienten der Durchsetzung von Gesetzen und der Kongress habe die Bestimmungen zur Kostenverlagerung dafür vorgesehen, solche Verfahren zu unterstützen, wenn Gerichte eine Kostenerstattung für angemessen hielten. Er sagt außerdem, der Ausschuss habe nicht versucht, NRDC zur Beantwortung seiner Dokumentenanfrage zu zwingen. Andere Ausschüsse des Repräsentantenhauses haben ebenfalls Untersuchungen zu Umweltorganisationen angestellt, doch NRDC zufolge ist die Organisation derzeit in diesen Ermittlungen nicht ausdrücklich als Ziel genannt.

NRDC erklärt, die Organisation werde ihre Klimaschutzarbeit und ihre Klagen fortsetzen. Sie bezeichnet die staatlichen Untersuchungen als Versuche, geschützte Meinungsäußerungen zu bestrafen. Die im Artikel genannten Maßnahmen werden hingegen als Untersuchungen zu möglichem Verbraucherbetrug und den Klagepraktiken gemeinnütziger Organisationen beschrieben.

Quellen: CleanTechnica.